Badewanne verstopft – wer zahlt in der Mietwohnung?

Die Badewanne ist verstopft – und jetzt stellt sich die Frage, ob man das selbst bezahlen muss oder ob der Vermieter zuständig ist. Diese Frage ist häufiger Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Die Antwort hängt von der konkreten Ursache ab.


Grundregel: Wer hat die Verstopfung verursacht?

Die entscheidende Frage bei einer Badewannenverstopfung in der Mietwohnung ist nicht, wo das Problem sitzt – sondern wie es entstanden ist.

Ist die Verstopfung auf das Nutzungsverhalten des Mieters zurückzuführen – also durch Haare, Seifenreste oder Fremdkörper – trägt der Mieter die Verantwortung. Er muss die Reinigung selbst organisieren und bezahlen.

Liegt die Ursache hingegen in der Bausubstanz oder in alten, verengten Leitungen, die unabhängig vom Nutzungsverhalten verstopfen, ist der Vermieter zuständig.


Wann der Mieter zuständig ist

Haare, Seifenreste, Kalk aus normalem Gebrauch und Fremdkörper, die durch den Mieter in den Abfluss gelangt sind – das alles fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters.

In vielen Mietverträgen ist außerdem geregelt, dass kleinere Instandhaltungsarbeiten – zu denen auch die Rohrreinigung zählt – vom Mieter selbst zu tragen sind. Diese sogenannten Kleinreparaturklauseln sind in Deutschland weit verbreitet und in vielen Mietverträgen enthalten.

Wer also die Badewanne selbst entstopfen kann – mit Pümpel, Siphonreinigung oder Spirale – sollte das in der Regel auch selbst tun.


Wann der Vermieter zuständig ist

Verstopft der Abfluss trotz ordentlicher Nutzung und regelmäßiger Reinigung immer wieder, liegt möglicherweise ein strukturelles Problem vor. Alte, verkalkte oder zu eng verbaute Leitungen können Verstopfungen begünstigen, die nichts mit dem Verhalten des Mieters zu tun haben.

Auch wenn mehrere Abflüsse in der Wohnung gleichzeitig betroffen sind oder Wasser aus dem Abfluss hochkommt, deutet das auf ein Problem im Leitungssystem hin – und das ist Sache des Vermieters.

In solchen Fällen sollte der Vermieter schriftlich und zeitnah informiert werden.


Wie man den Vermieter richtig informiert

Den Schaden so früh wie möglich schriftlich melden – per E-Mail oder Brief, damit ein Nachweis besteht. Kurz beschreiben, was passiert, seit wann das Problem besteht und welche eigenen Maßnahmen bereits ergriffen wurden.

Fotos vom Problem können hilfreich sein, um den Zustand zu dokumentieren.

Wichtig: Nicht eigenmächtig einen Fachmann beauftragen und danach die Rechnung beim Vermieter einreichen – das funktioniert nur in Ausnahmefällen und sollte vorher abgestimmt sein.


Was man selbst tun sollte, bevor man den Vermieter kontaktiert

In den meisten Fällen lässt sich eine Badewannenverstopfung selbst lösen – und das sollte man auch versuchen, bevor man den Vermieter einschaltet.

Eine kleine Checkliste für die Eigenhilfe:

  • Sieb abnehmen und Haare entfernen
  • Siphon öffnen und reinigen
  • Pümpel einsetzen
  • Bei tiefer Verstopfung Spirale verwenden
  • Erst wenn nichts hilft: Vermieter informieren

Was im Alltag wirklich hilft

Wer in einer Mietwohnung lebt und keine eigenen Werkzeuge hat, sollte zumindest einen Pümpel mit breiter Gummikappe griffbereit haben. Er löst die meisten alltäglichen Verstopfungen schnell und ohne Fremdkosten – und erspart damit sowohl Ärger mit dem Vermieter als auch unnötige Ausgaben.


Kurzfazit

In der Mietwohnung zahlt grundsätzlich derjenige, der die Verstopfung verursacht hat. Normale Nutzung – Haare, Seife, Kalk – fällt in den Verantwortungsbereich des Mieters. Strukturelle Probleme in der Leitung sind Sache des Vermieters. Wer zuerst selbst Hand anlegt und das Problem dokumentiert, ist auf der sicheren Seite.


Häufige Fragen

Muss ich dem Vermieter eine Verstopfung immer melden?

Wenn man das Problem selbst lösen kann, ist eine Meldung nicht zwingend notwendig. Sobald aber ein Verdacht auf ein strukturelles Problem besteht oder eigene Maßnahmen nicht helfen, sollte man den Vermieter informieren.

Kann der Vermieter die Kosten einer Rohrreinigung auf mich umlegen?

Das hängt vom Mietvertrag ab. Kleinreparaturklauseln erlauben dem Vermieter, bestimmte Kosten bis zu einer definierten Höhe auf den Mieter umzulegen – aber nur, wenn die Klausel wirksam formuliert ist.

Was gilt, wenn die Verstopfung durch einen Vormieter entstanden ist?

Das ist schwer nachzuweisen. Wer beim Einzug einen bereits langsam laufenden Abfluss bemerkt, sollte das im Übergabeprotokoll dokumentieren – damit später keine Streitfrage über die Ursache entsteht.

Darf ich selbst einen Klempner beauftragen und die Kosten einbehalten?

In der Regel nein – außer in dringenden Notfällen, in denen der Vermieter nicht erreichbar ist. Vorher immer den Vermieter kontaktieren und seine Zustimmung einholen.

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